Nachdem der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss am 24.10.2017 den aktuellen Entwurf zur bauplanrechtlichen Absicherung der projektierten Mehrfamielienhäuser in der Johann-Sebastian-Bach-Straße nahezu unverändert durchgewunken hat, mit der Ergänzung eines Schadstoffgutachtens durch mögliche Asbestbelastung und der Auflage, dass die Stellplatzsatzung der Stadt Laubach auch für diese Liegenschaft Gültigkeit haben soll, steht die Beschlussvorlage zur nächsten Stadtverordnetenverammlung am 08.11.2017 erneut auf der Tagesordnung.
Aus Sicht der Anwohnerschaft im "Musikerstraßenquartier" schießt die Dimensionierung des geplanten Projektes weit übers Ziel hinaus. Alle sind sich darin einig, dass das ungenutzte und brach liegende ehemalige Singalumnat abgerissen und die Liegenschaft für eine Neubebauung zur Verfügung gestellt werden soll.
Eine Neubebauung mit 5 Wohnhäusern, die mit mindestens 4 Stockwerken geplant werden, passt nicht zum prägenden Gebietscharakter des Quartiers, das durchgängig aus überwiegend Ein- bis Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss besteht.
Die Gebäude würden nach der aktuellen Planung die bestehenden Gebäude des alten Alumnates um mindestens 8 Meter überragen.
Ein weiteres Problem stellt die Parkplatzsituation in der Johann-Sebastian-Bach-Straße dar.
Wie den Planungsunterlagen zu entnehmen ist, sind bis zu 42 Wohnungen und bis zu 12 Gewerbeeinheiten angedacht. Nach der derzeitigen Stellplatzverordnung der Stadt Laubach ergibt sich daraus ein Bedarf von mindestens 90 Stellplätzen, die auf dem Gelände vorgehalten werden müssen. In der derzeitigen Planung werden 16 Stellplätze neben den Gebäuden angeben und eine Tiefgarage, deren Kapazität in der Projektbeschreibung nicht beziffert wurde.
Es muss dabei auch darauf geachtet werden, dass eine "Ablösung" mit 2.300 Euro pro fehlenden Stellplatz, wie es die Stellplatzsatzung vorsieht, ausgeschlossen bleibt.
Eine Mehrgenerationen-Wohnanlage, wie es in der...
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