Berichte über die Belastung von Textilien mit PFC (Perfluorierte Chemikalien) sind in den vergangenen Tagen und Wochen verschiedentlich in der Presse und den Medien aufgetaucht. PFC werden in vielen industriellen Verfahren so auch in der Textilproduktion eingesetzt. Obwohl der wissenschaftliche Beweis aussteht, dass diese Substanzen für den Menschen gesundheitsschädlich sind, werden aufgrund von Tierversuchen einige PFC verdächtigt, krebserregend zu sein und sich nachteilig auf die Fruchtbarkeit und das Immunsystem auszuwirken. Das Hessische Landeslabor hat Bademoden sowie Unterwäsche untersucht, um zu prüfen, ob Verbraucherinnen und Verbraucher durch diese Stoffe belastet werden können.
Zwar waren in sämtlichen der 18 untersuchten Textilien PFC in Spuren enthalten, aber in keiner Probe konnte für die Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) eine Überschreitung des Grenzwertes von 1 Mikrogramm/Quadratmeter Stoff nachgewiesen werden. PFOS ist die einzige Substanz aus der Gruppe der PFC, die in der Chemikalienverbotsverordnung aufgeführt ist, für alle anderen PFC existiert kein gesetzlicher Grenzwert, erklärte der Direktor des Landeslabors, Professor Hubertus Brunn.
Es ist anzunehmen, dass beim Waschen zumindest ein Teil der PFC einschließlich des PFOS entfernt werden, da es sich um wasserlösliche Substanzen handelt. Auch wenn nicht nachgewiesen ist, dass PFC über die Haut vom Körper aufgenommen werden, empfiehlt das Landeslabor den Verbrauchern, vorsorglich Bademoden und Unterwäsche vor dem ersten Tragen nach Herstellerangaben zu waschen.
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