Augen auf beim Spielzeugkauf, empfehlen die technischen Verbraucherschützer des Gießener Regierungspräsidiums (RP). Sie nahmen in den vergangenen Wochen Spielzeug für Kleinkinder unter die Lupe und achteten dabei vor allem auf die Abmessungen. Denn die müssen so beschaffen sein, dass nichts verschluckt oder eingeatmet werden kann. Unterschiedlichste Spielzeuge wurden mit zwei Prüfschablonen auf ihr Gefahrenpotenzial untersucht. Von 57 überprüften Produkten waren 56 mängelfrei, lediglich eines war falsch gekennzeichnet, aber dennoch als nicht gefährlich einzustufen.
Mit Überarbeitung der europäischen Spielzeugrichtlinie hat der Gesetzgeber seit dem 20. Juli 2011 höhere Anforderungen für die Sicherheit von neu hergestelltem Spielzeug sowie schärfere Kontrollpflichten für Hersteller, Importeure und Händler definiert. Demnach müssen alle Spielzeuge mit einem Warnhinweis gekennzeichnet sein, die für Kinder im Alter von bis zu 36 Monaten gefährlich sein könnten. Außerdem muss, wie bisher, jedes Spielzeug das CE-Zeichen ausweisen. Damit bescheinigt der Hersteller oder Importeur, dass er die Sicherheitsanforderungen der Europäischen Spielzeugrichtlinie eingehalten hat.
Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein kann, muss die Warnung ACHTUNG NICHT GEEIGNET FÜR KINDER UNTER 36 MONATEN oder ACHTUNG NICHT FÜR KINDER UNTER 3 JAHREN GEEIGNET tragen, ergänzt durch den Gefahrenhinweis, der diese Einschränkung begründet, wie zum Beispiel ENTHÄLT VERSCHLUCKBARE KLEINTEILE - ERSTICKUNGSGEFAHR, erläutert RP-Expertin Miriam Wieber. Dennoch könnten bei Säuglingen oder Kleinkindern unter zehn Monaten auch andere Spielzeugteile gefährlich werden, weiß Wieber: Babys, die längliche Teile in den Mund nehmen, könnten damit einen Brechreiz auslösen und an Erbrochenem ersticken. Die Expertin warnt: Kleine Kinder können Gefahren nicht oder nur schwer richtig einschätzen. Zwar gehe nur ein relativ geringer Teil der Unfälle mit Kindern auf gefährliches Spielzeug zurück,...
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