Der Haupt-, Bau-, und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung Laubach beschloss am 24. Oktober 2017 mit neun Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgende Resolution und empfiehlt damit ihre Annahme durch die Stadtverordnetenversammlung am 8. November:
"Die Hessische Landesregierung plant eine Neuordnung der Wahlkreise in Hessen.
Sie begründet ihr Vorhaben damit, dass Veränderungen überall dort notwendig sind, wo die Zahl der Wahlberechtigten um mehr als 25% nach oben oder unten zum Durchschnitt (79.790 Wahlberechtigte) abweicht.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach lehnt die in diesem Zusammenhang geplante Zuordnung der Stadt Laubach vom Wahlkreis 19 - Gießen II zum Wahlkreis 20 - Vogelsbergkreis ab.
Begründung:
Eine Zuordnung zum Vogelsbergkreis widerspricht der über Jahrzehnte gewachsenen Struktur im Landkreis Gießen.
Gemeinsam mit Lich, Hungen und Grünberg bildet Laubach den Teilraum Ost im Landkreis Gießen. Enge Absprachen und Verständigungen aber auch Forderungen gegenüber der Landesregierung können nur gelingen, wenn diese Region als Einheit bestehen bleibt. Das Vorbringen von gemeinsamen Anliegen aus dem Teilraum gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung werden mindestens erschwert.
Laubacher Bürgerinnen und Bürger müssen sich an Wahlkreisabgeordnete wenden, denen die gewachsene Struktur und die regionalen Besonderheiten nicht bekannt sind.
Die Regionalstruktur einschließlich die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist auf das Oberzentrum Gießen ausgerichtet. Hier befinden sich im Regelfall die Wahlkreisbüros der Abgeordneten. Eine Ausrichtung nach Alsfeld oder Lauterbach erschwert die unmittelbare Zusammenarbeit und den persönlichen Kontakt zu den Wahlkreisabgeordneten.
Gleiches gilt auch für die Kreisverwaltung in der Zusammenarbeit mit Wahlkreisabgeordneten, wenn darum geht, die Interessen der Städte und Gemeinden des gesamten Landkreises vorzubringen.
Nicht zuletzt ist die Struktur des...
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