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Channel: Beiträge auf giessener-zeitung.de aus der Region "Laubach"
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Regierungspräsidium Gießen vs. Transparenz und Öffentlichkeit

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Das Regierungspräsidium Gießen hat die Initiative Münster minus Verkehrslärm aufgefordert, Schreiben des Regierungspräsidiums von der Initiativen-Webseite (www.muenster-verkehrslaerm.de/Briefwechsel) zu entfernen. Laut Umweltinformationsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger jedoch das Recht auf den Zugang zu Umweltinformationen. Durch Transparenz und Öffentlichkeit sollen die Bevölkerung und Umweltverbände in die Lage versetzt werden, Vollzugsdefizite und mögliche Gefahren, Probleme und neue Aufgaben zu erkennen. Umweltbezug besteht bei Daten und Maßnahmen, die z.B. Landschaft, Lebensraum, Lärm, Luft und Emissionen betreffen. Der Begriff „Umweltinformation“ umfasst praktisch jede Information – so auch amtliche Schreiben – sofern sie nicht ausdrücklich der Geheimhaltung unterliegen. Regierung und öffentliche Verwaltung müssen diese Informationen sogar grundsätzlich zugänglich machen. Dieser Gedanke ist bundesdeutschen Behörden immer noch fremd. Und das, obwohl sie bereits 2001 vom EU-Gesetzgeber durch die Aarhus-Konvention ausdrücklich dazu verpflichtet werden mussten. Es besteht ein großes öffentliches Interesse an Lärmbelastung und Sicherheitsrisiken durch Straßenverkehr. Die Webseite von Münster minus Verkehrslärm wird monatlich rund 10.000 Mal angeklickt. Insofern wäre es wünschenswert, dass das Regierungspräsidium seiner Informationspflicht von sich aus nachkäme und Schreiben mit Umweltbezug veröffentlichte. Stattdessen versucht die Behörde, Transparenz und Öffentlichkeit zu unterbinden.

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